Recht

Kündigungsfrist berechnen: Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Telekommunikation

Wie berechnet man Kündigungsfristen korrekt? Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Mindestfristen im Arbeits-, Miet- und Vertragsrecht mit Berechnungsbeispielen.

Lesezeit 7 Min. Aktualisiert 27.05.2026 2 Quellen Jan-Tristan Rudat Jan-Tristan Rudat
Inhalt

Kündigungsfrist berechnen: Arbeitsvertrag, Mietrecht und Telekommunikation

Wer einen Vertrag kündigen möchte, steht oft vor der Frage, wann die Kündigung spätestens eingehen muss. Je nach Vertragsart gelten unterschiedliche Fristen und Kündigungszeitpunkte. Eine zu spät eingegangene Kündigung kann dazu führen, dass der Vertrag automatisch um eine weitere Laufzeit verlängert wird.

Gesetzliche Grundlage im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer und der für Arbeitgeber. Paragraph 622 BGB legt die Mindestfristen fest.

Für Arbeitnehmer gilt eine einheitliche gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Diese Frist gilt unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Für Arbeitgeber gelten gestaffelte Fristen: Bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwei Jahren beträgt die Frist vier Wochen. Sie steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit an und erreicht bei mehr als 20 Jahren eine Frist von sieben Monaten zum Monatsende.

Achtung: Tarifverträge oder Arbeitsverträge können sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber abweichende, meist längere Fristen vorsehen.

Berechnung der Kündigungsfrist im Arbeitsrecht

Die Berechnung beginnt mit dem Datum, an dem die Kündigung dem Empfänger zugeht. Ab diesem Tag zählt die Frist. Da die gesetzliche Grundkündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende läuft, muss man prüfen, welcher dieser Termine als Nächstes nach dem Fristablauf liegt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer reicht eine Kündigung am 3. Juni ein. Die gesetzliche Frist von vier Wochen endet am 1. Juli. Der nächste mögliche Kündigungstermin ist der 15. Juli (falls dieser Stichtag gilt) oder der 31. Juli. Der tatsächliche Ausscheidenstermin hängt davon ab, welche Regelung im Vertrag steht.

Kündigungsfrist im Mietrecht

Paragraph 573c BGB regelt die ordentliche Kündigung von Wohnraummietverhältnissen. Mieter müssen mit einer Frist von drei Monaten kündigen; die Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag des Monats zugehen, damit dieser Monat als erster Kündigungsmonat gilt.

Vermieter haben je nach Dauer des Mietverhältnisses unterschiedlich lange Fristen: bis fünf Jahre drei Monate, bis acht Jahre sechs Monate, über acht Jahre neun Monate. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist mit kurzen Fristen (oft zwei Wochen) möglich, setzt aber einen triftigen Grund voraus.

Beispiel für Mieter: Kündigung geht am 2. März beim Vermieter ein. Der 2. März ist der zweite Werktag des Monats. März zählt als erster Kündigungsmonat. Die dreimonatige Frist endet am 31. Mai; Mietende ist der 31. Mai.

Kündigungsfristen bei Mobilfunk- und DSL-Verträgen

Seit dem Telekommunikationsgesetz von 2021 dürfen Verträge, die sich nach Erstlaufzeit automatisch verlängern, nur noch mit einer Monatsfrist gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Anbieter vor Ablauf der aktuellen Vertragslaufzeit zugehen.

Laufende Verträge mit längeren Verlängerungsklauseln (etwa ein Jahr Automatik-Verlängerung), die vor 2021 abgeschlossen wurden, können unter Umständen abweichende Regelungen enthalten.

Wichtige Faustregel: Zugang entscheidet

Bei allen Kündigungsfristen kommt es auf den Zugang der Kündigung an, nicht auf das Absendedatum. Ein Brief, der am 30. April abgesandt wird, kann wegen Verzögerungen erst am 2. Mai zugehen. In diesem Fall ist die Kündigung für den April nicht mehr fristgerecht.

Um sicherzugehen, sollte man Kündigungen mindestens drei bis fünf Werktage vor dem Stichtag absenden. Für wichtige Kündigungen empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein, damit ein Nachweis des Zustelldatums vorliegt.

Außerordentliche Kündigung ohne Frist

Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine fristlose oder außerordentliche Kündigung möglich. Im Arbeitsrecht muss diese binnen zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrunds ausgesprochen werden. Eine verspätete außerordentliche Kündigung ist unwirksam.

Wie ein Datumsrechner hilft

Die Berechnung von Kündigungsfristen ist fehleranfällig, besonders wenn Monatsgrenzen, Feiertage und unterschiedliche Betriebszugehörigkeitsstufen zusammenkommen. Der Rechner auf datums-differenz-rechner.de hilft dabei, das exakte Datum zu ermitteln, bis zu dem eine Kündigung spätestens eingehen muss. Als Eingabe genügen das gewünschte Vertragsende und die geltende Frist.

Zusammenfassung

Kündigungsfristen variieren je nach Vertragsart und individuellen Vereinbarungen erheblich. Entscheidend ist stets der Zugangszeitpunkt der Kündigung. Wer auf Nummer sicher gehen will, rechnet rückwärts vom gewünschten Vertragsende und addiert einen Sicherheitspuffer für die Postlaufzeit.

Häufige Fragen

Wann muss eine Kündigung spätestens eingehen, um fristgerecht zu sein?

Die Kündigung muss dem Empfänger innerhalb der laufenden Frist zugehen. Beim Arbeitsrecht beispielsweise muss eine Kündigung zum Monatsende bis zum letzten Werktag des Vormonats zugegangen sein. Maßgeblich ist der Zugang, nicht das Absendedatum.

Verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist mit der Betriebszugehörigkeit?

Ja. Nach Paragraph 622 BGB verlängert sich die Kündigungsfrist des Arbeitgebers mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Nach zwei Jahren beträgt sie einen Monat, nach fünf Jahren zwei Monate, nach acht Jahren drei Monate und steigt bis auf sieben Monate nach 20 Jahren an.

Quellen

  • Paragraphen 620-623 BGB: Kündigung von Arbeitsverhältnissen
  • Paragraph 573c BGB: Kündigungsfristen im Mietrecht
Jan-Tristan Rudat

Über die Autorenschaft

Jan-Tristan Rudat

Redakteur datums-differenz-rechner.de

Themengebiet: Generationen, Kulturgeschichte, Sternzeichen, Pop-Phänomene rund ums Alter

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