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Urlaubstage berechnen: Resturlaub, Übertrag und anteiliger Anspruch

Wie berechnet man den verbleibenden Urlaubsanspruch korrekt? Dieser Ratgeber erklärt Resturlaub, Jahreswechsel-Übertrag und anteiligen Urlaub bei unterjährigem Einstieg.

Lesezeit 6 Min. Aktualisiert 28.05.2026 2 Quellen Mateusz Viola Mateusz Viola
Inhalt

Urlaubstage berechnen: Resturlaub, Übertrag und anteiliger Anspruch

Die Frage, wie viele Urlaubstage noch zur Verfügung stehen, beschäftigt Arbeitnehmer und Personalabteilungen gleichermaßen. Wer seinen Resturlaub kennt, kann das Jahresende entspannt planen. Wer ihn falsch berechnet, riskiert, dass Tage verfallen.

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch

Das Bundesurlaubsgesetz legt den Mindesturlaub für Arbeitnehmer fest. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt er 20 Arbeitstage im Jahr. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es 24 Tage. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge gewähren darüber hinausgehende Urlaubstage, die ebenfalls vertraglich geregelt sind.

Der Urlaub bezieht sich stets auf Arbeitstage, nicht auf Werktage oder Kalendertage. Wer an fünf Tagen die Woche arbeitet, hat 20 Urlaubstage; ein Urlaubstag entspricht dabei einem geplanten Arbeitstag.

Anteiliger Urlaub bei unterjährigem Arbeitsbeginn

Wer im Laufe des Jahres neu anfängt, erhält nicht den vollen Jahresurlaub, sondern einen anteiligen Anspruch. Die Berechnung erfolgt nach Vollmonaten der Betriebszugehörigkeit im Urlaubsjahr.

Formel: Jahresurlaub geteilt durch 12 multipliziert mit der Anzahl der vollendeten Beschäftigungsmonate.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer tritt am 1. August ein. Bis zum 31. Dezember sind das fünf Monate. Bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen ergibt das 30 geteilt durch 12 mal 5, also 12,5 Tage. Nicht ganzzahlige Ergebnisse werden nach der Rechtsprechung auf den nächsten vollen Tag aufgerundet.

Resturlaub ermitteln

Den aktuellen Resturlaub ermittelt man in drei Schritten:

Erstens bestimmt man den Gesamturlaubsanspruch für das laufende Jahr (Jahresanspruch plus eventuell übertragener Resturlaub aus dem Vorjahr).

Zweitens zieht man die bereits genutzten Urlaubstage ab.

Drittens erhält man den verbleibenden Resturlaub.

Wichtig: Urlaubstage sind Arbeitstage. Wer von Montag bis Freitag im Urlaub ist, hat fünf Urlaubstage verbraucht, nicht sieben. Fällt ein Feiertag in den Urlaubszeitraum, zählt dieser nicht als Urlaubstag.

Urlaubstage richtig zählen

Ein häufiger Irrtum betrifft die Zählung von Urlaubstagen bei Zeiträumen, die Wochenenden überspannen. Urlaub vom 14. bis 18. Juli (Montag bis Freitag) entspricht fünf Urlaubstagen. Urlaub vom 14. bis 25. Juli (zwei volle Wochen) entspricht zehn Urlaubstagen, da Samstag und Sonntag nicht zählen.

Fällt ein gesetzlicher Feiertag in den Urlaubszeitraum, reduziert sich die Anzahl der verbrauchten Urlaubstage um einen Tag pro Feiertag. Wer Pfingstmontag im Urlaub ist, verbraucht für diese Woche nur vier Urlaubstage statt fünf.

Verfall von Urlaubstagen

Urlaubstage, die bis zum 31. Dezember nicht genommen wurden, verfallen nach dem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich. Es gibt jedoch Ausnahmen:

Erstens kann Urlaub bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden, wenn er aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht rechtzeitig genommen werden konnte.

Zweitens hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Urlaub nicht verfallen darf, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht rechtzeitig aufgefordert hat, seinen Resturlaub zu nehmen. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, Arbeitnehmer aktiv auf drohenden Urlaubsverfall hinzuweisen.

Drittens gibt es bei Erkrankung besondere Regelungen: Wer dauerhaft krank ist, kann seinen Urlaub auf 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres angesammelt geltend machen.

Urlaub während Elternzeit und Teilzeit

Während der Elternzeit erwirbt ein Arbeitnehmer keinen Urlaubsanspruch für die Monate, in denen er freigestellt ist. Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen.

Bei Teilzeitarbeit richtet sich der Urlaubsanspruch nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Wer drei Tage pro Woche arbeitet, hat bei einem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch zwölf Tage (20 mal drei geteilt durch fünf).

Praktische Berechnung mit einem Datumsrechner

Wer prüfen möchte, an wie vielen Werktagen geplante Urlaubstage tatsächlich anfallen, kann den Rechner auf datums-differenz-rechner.de nutzen. Durch Eingabe von Urlaubs-Start und -Ende lässt sich schnell ermitteln, wie viele Arbeitstage und eventuelle Feiertage in den Zeitraum fallen.

Zusammenfassung

Der verbleibende Urlaubsanspruch ergibt sich aus dem Jahresanspruch, abzüglich genommener Urlaubstage, zuzüglich eventuell übertragenem Resturlaub. Entscheidend ist, dass nur tatsächliche Arbeitstage als Urlaubstage zählen und Feiertage nicht verbraucht werden. Wer seinen Resturlaub früh im Jahr überblickt, plant entspannter und vermeidet, dass Tage zum Jahresende verfallen.

Häufige Fragen

Wie lange darf Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt nicht genommener Urlaub grundsätzlich am 31. Dezember. Eine Ausnahme gilt, wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte. In diesem Fall kann er bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden.

Wie berechnet man den Urlaubsanspruch bei einem unterjährigen Arbeitsbeginn?

Der Anspruch wird anteilig für jeden vollen Monat berechnet. Bei einem Jahresurlaub von 24 Tagen und einem Arbeitsbeginn am 1. Juli stehen für das laufende Jahr noch sechs Monate zur Verfügung, also zwölf Tage (24 geteilt durch 12 mal 6).

Quellen

  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Mindesturlaub und Übertragungsregeln
  • Bundesarbeitsgericht: Rechtsprechung zum Verfall von Urlaubsansprüchen
Mateusz Viola

Über die Autorenschaft

Mateusz Viola

Betreiber und redaktionelle Verantwortung datums-differenz-rechner.de

Themengebiet: Mathematik, Kalenderrechnung, Schaltjahre, Statistik und ISO 8601

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